Individuelle Förderung erfordert eine neue Unterrichts- und Förderkultur
Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Alle Maßnahmen der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in innerer und äußerer Form wie auch die sonderpädagogische Förderung durch Prävention und integrierte Fördermaßnahmen tragen diesem Ziele Rechnung. (…) (Schulgesetz § 10, Abs. 1)".
Diese grundlegende Leitidee erfordert eine neue Unterrichts- und Förderkultur, die jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler im Blick hat und gleichzeitig den Umgang mit Heterogenität erleichtert. Dies gilt sowohl für die Leistungsschwachen als auch für die besonders Begabten wie auch für die Schülerinnen und Schüler im eher unauffälligen Mittelfeld.
Besondere Begabungen und Benachteiligungen müssen erkannt werden und im Unterricht fördernde Berücksichtigung finden. Dabei sind Förderangebote stets auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers abzustimmen. Die Förderung kann integrativ im Unterricht der Klasse oder in klassenübergreifenden Förderangeboten erfolgen.
Für Schülerinnen und Schüler, bei denen auf Grund der Lernausgangslage und der Lernbeobachtung längerfristiger besonderer Förderbedarf zu erwarten ist, sollte ein individueller Förderplan erstellt werden, der die Fördermaßnahmen beschreibt und die Ergebnisse dokumentiert.

