Lesen Sie dazu weiter: AUSZUG aus den "Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen": Aufgaben und Leistungen der Schule
Schulgesetz (SchulG vom30. März 2004): §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart