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individuelle Förderung
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Verwaltungsvorschriften und andere rechtliche Vorschriften

  • Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen. Arbeitshilfe des MASGFF und MBWJK

  • Lesen Sie dazu weiter: AUSZUG aus den "Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen": Aufgaben und Leistungen der Schule

  • Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des MBJK vom 30.08.1993)

  • Grundsätze zu Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (KMK vom 04.12.2003 in der Form vom 07.11.2007)

  • Schulgesetz (SchulG vom30. März 2004):  §§ 1-3-10-25; Aufgaben und Leistungen der Schule im Umgang mit Teilleistungsstörungen begründen sich auf dem individuellen Förderauftrag jeder Schule und jeder Schulart

  • Schulordnungen:
    • Grundschulordnung (GSchO vom 18.10.2008): §§ 10-28-33-34-36-45
    • Übergreifende Schulordnung (ÜSchO vom 01. August 2009): §§ 2-47-50-53-64-71 
  • Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (allgemeine Seite)

Leseempfehlungen

Veröffentlichungen und Materialien anderer Bundesländer

--Lesen Sie auch die themenübergreifenden Veröffentlichungen hier.--

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Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub. Letzte Änderung dieser Seite am 29. November 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz