Integrierte Förderung
Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, die einer vorübergehenden sonderpädagogischen Förderung bedürfen, können
nach § 28 der Grundschulordnung integrierte Fördermaßnahmen durch Förderschullehrkräfte erhalten.
Integrierte Fördermaßnahmen sind eine Form der
sonderpädagogischen Förderung; das Wesen dieser Fördermaßnahmen ist ihre Einbindung (Integration) in den Unterricht der Grundschule.
Diese Fördermaßnahmen sind ganzheitlich anzulegen und sollen sich auf alle erforderlichen Förderbereiche beziehen, sie berücksichtigen insbesondere den kognitiven, sprachlichen, motorischen, sensoriellen und sozial-emotionalen Bereich. Sie dienen der Prävention und sollen möglichst frühzeitig einsetzen, bevor sich Probleme verstärken oder verfestigen.
Die Fortführung von integrierten Fördermaßnahmen bei Lernschwierigkeiten und Lernstörungen ist in der Sek. I, insbesondere in der Orientierungsstufe, möglich.
