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individuelle Förderung
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Bildungsserver Rheinland-Pfalz
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Individuelle Förderung

FÖRDERPLANUNG - Klicken Sie das Schaubild an.

Individuelle Förderung ist Auftrag jeder einzelnen Schule in jeder Schulart: "Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (...)"  (§ 10 Abs. 1 Schulgesetz) 

Eine prozessorientierte Förderplanung ermöglicht Lehrkräften die Planung und Durchführung der individuellen Förderung und Lernbegleitung Ihrer Schülerinnen und Schüler.

Differenzierte Bildungsangebote spielen in allen Unterrichtsfächern eine Rolle. Gleichwohl werden dabei Akzente gesetzt, z. B. Leseförderung, geschlechtsspezifische Förderung. 

  

"Alle Maßnahmen der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in innerer und äußerer Form wie auch die sonderpädagogische Förderung durch Prävention und integrierte Fördermaßnahmen tragen diesem Ziel Rechnung." (§ 10 Abs. 1 Schulgesetz)

Daneben werden Handlungsschwerpunkte formuliert, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern

  • mit Migrationshintergrund,
  • mit besonderen Begabungen, Lernschwierigkeiten oder autistischem Syndrom,
  • mit chronischen Erkrankungen oder langandauernden Krankheiten.

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub. Letzte Änderung dieser Seite am 22. August 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz