Anforderungen an den Unterricht
Besondere Anforderungen an den Unterricht liegen vor, wenn chronisch erkrankte Schülerinnen und Schüler in einer Klassengemeinschaft durch ein besonderes Verhalten auffallen oder bestimmte Maßnahmen seitens der Lehrkraft erforderlich werden. Dann kann es bedeutsam sein, dass Lehrkräfte nach Absprache mit den Eltern von erkrankten Schülerinnen und Schülern die Mitschülerinnen und Mitschüler aufklären über:
- das vorliegende Krankheitsbild
- erforderliche oder vom Arzt oder den Eltern angeratene Maßnahmen,die den Unterricht betreffen
Dies sollte im konkreten Einzelfall zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.
Lehrkräfte sollen weiterhin auch die Folgeerscheinungen und damit möglichen Belastungsfaktoren für erkrankte Schülerinnen und Schüler im Blick haben:
- emotionale Probleme (Ängste, Scham, mangelndes Selbstvertrauen)
- schulische und soziale Probleme (Konzentrationsstörungen, Leistungsversagen, erhöhte Schulfehlzeiten)
- die Lebensqualität beeinträchtigende funktionelle Einschränkungen
Lehrkräfte können im Hinblick auf die schulische und emotionale Situation betroffener Schülerinnen und Schüler geeignete Maßnahmen ergreifen, die das Selbstvertrauen und die Lern- und Lebensfreude der erkrankten Schülerinnen und Schüler im Unterricht stützen und fördern.
